Ehrenordnung

1. Allgemeines

  • Auszeichnung von Aktiven, Persönlichkeiten und Funktionären, die sich um die tauchsportlichen Aktivitäten verdient gemacht haben.
  • Ehrungen erfolgen in der Regel bei Mitgliederversammlungen oder besonderen Anlässen, begleitet von einer Laudatio.
  • Kein Rechtsanspruch auf Ehrung.

2. Arten der Ehrung

  • Langjährige Mitgliedschaft:
    • 10 Jahre: Ehrenurkunde
    • 25 Jahre: Ehrenurkunde
    • 30 Jahre und alle 10 Jahre: Ehrenurkunde
  • Sachpreise: Bei besonderen Verdiensten, wenn keine Ehrennadel vorliegt.
  • Ehrennadeln:
    • Bronze
    • Silber
    • Gold
  • Ehrenmitglied / Ehrenvorstand:
    • Für außergewöhnliche Verdienste in verantwortlicher Position.

3. Voraussetzungen für Ehrungen

  • Bronze-Nadel: Mindestens 10 Jahre verdienstvolle Tätigkeit, besondere Leistungen oder Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften.
  • Silber-Nadel: Mindestens 15 Jahre Tätigkeit, außergewöhnliche Leistungen, oder mindestens drei Platzierungen bei Deutschen/internationalen Meisterschaften.
  • Gold-Nadel: Mindestens 20 Jahre Tätigkeit, herausragende Leistungen, oder mindestens fünf Platzierungen bei Deutschen/internationalen Meisterschaften.

4. Ehrenmitglied / Ehrenvorstand

  • Für langjährige, außergewöhnliche Verdienste im Verein.
  • Rederecht auf Mitgliederversammlungen.
  • Können repräsentative Aufgaben übernehmen.
  • Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

5. Ehrenausschuss

  • Besteht aus Mitgliedern des Vorstands.
  • Berät über Ehrungsanträge.
  • Entscheidungen über Ehrungen durch den Ausschuss

6. Ehrungen

  • Werden vom 1. Vorstand vorgenommen, bei würdigem Rahmen und entsprechendem Anlass.

7. Antragsberechtigte

  • Ehrenvorstände, Ehrenmitglieder, 1. Vorstand, Ehrenausschuss, geschäftsführenden Vorstandstandschaft

8. Antragsverfahren

  • Formlose Anträge mit klarer Darstellung der Verdienste.
  • Fristgerechte Einreichung beim 1. Vorstand.
  • Der Ehrenausschuss berät bei Bedarf.

9. Aberkennung der Ehrung

  • Bei grob vereinsschädigendem Verhalten oder rechtskräftigem Ausschluss.
  • Entscheidung durch das Organ, das die Ehrung beschlossen hat.
  • Schriftliche Mitteilung an Betroffenen und Antragsteller.

10. Inkrafttreten

  • Gilt seit 14.03.2014.

11. Änderungen

  • Können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn sie auf der Tagesordnung stehen.