Ehrenordnung der TG Manati e.V.
1. Allgemeines
1.1. Die Tauchgemeinschaft Manati e.V. kann Aktive, Persönlichkeiten und Funktionäre auszeichnen, die sich um die tauchsportlichen Aktivitäten im Sinne der Satzung verdient gemacht haben.
1.2. Die Ehrung durch die Tauchgemeinschaft Manati e.V. sollte in der Regel im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder einem anderen angemessenen Anlass erfolgen und mit einer Laudatio einhergehen.
1.3. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet.
2. Arten der Ehrung
Ehrungen erfolgen durch:
2.1. Verleihung für langjährige Mitgliedschaft in der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
– Ehrenurkunde zum 10 – jährigen Vereinsbeitrittsjubiläum
– Ehrenurkunde zum 25 – jährigen Vereinsbeitrittsjubiläum
– Ehrenurkunde zum 30 – jährigen und alle 10 Jahre folgenden Vereinsbeitrittsjubiläen
2.2. einen Sachpreis, wenn die Voraussetzungen für eine Ehrennadel noch nicht vorliegen
2.3. Verleihung
– der Ehrennadel in Bronze
– der Ehrennadel in Silber
– der Ehrennadel in Gold
2.4. Ernennung
– zum Ehrenmitglied der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
– zum Ehrenvorstand der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
3. Voraussetzungen
3.1. Ehrennadel in Bronze
– eine verdienstvolle Tätigkeit in der Vorstandschaft der Tauchgemeinschaft Manati e.V. oder vergleichbarer Tätigkeit von mindestens 10 Jahren
– besondere Leistung innerhalb der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
– eine Platzierung auf einer Deutschen Meisterschaft in einer Tauchsportdisziplin
3.2. Ehrennadel in Silber
– eine verdienstvolle Tätigkeit in der Vorstandschaft der Tauchgemeinschaft Manati e.V. oder vergleichbarer Tätigkeit von mindestens 15 Jahren
– außergewöhnliche Leistungen innerhalb der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
– mindestens drei Platzierungen auf einer Deutschen oder internationalen Meisterschaft in einer Tauchsportdisziplin seit der Ehrung mit Bronze
3.3. Ehrennadel in Gold
– eine verdienstvolle Tätigkeit in der Vorstandschaft der Tauchgemeinschaft Manati e.V. oder vergleichbarer Tätigkeit von mindestens 20 Jahren
– herausragende Leistungen innerhalb der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
– mindestens fünf Platzierungen auf einer Deutschen oder internationalen Meisterschaft in einer Tauchsportdisziplin seit der Ehrung mit Silber
4. Ehrenmitglied/Ehrenvorstandschaft
4.1. Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, wenn diese sich über einen langen Zeitraum in verantwortlicher Position oder in anderer Weise für die Tauchgemeinschaft Manati e.V. in außergewöhnlichem Maße verdient gemacht hat.
4.2. Zum Ehrenvorstand kann eine Person ernannt werden, die sich als Vorstand der Tauch- gemeinschaft Manati e.V. im außerordentlichem Maße um den Verein verdient gemacht hat.
4.3. Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände haben Rederecht auf der Mitgliederversammlung der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
4.4. Ehrenmitglieder oder Ehrenvorstand können mit repräsentativen Aufgaben im und für den Verein betraut werden.
4.5. Die Ernennung zum Ehrenmitglied/Ehrenvorstand erfolgt durch die Mitglieder im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung
5. Ehrenausschuss (Zusammensetzung und Aufgaben)
Der Ehrenausschuss besteht aus den Mitgliedern der Vorstandschaft der Tauchgemeinschaft Manati e.V. Der 1.Vorstand der Tauchgemeinschaft Manati e.V. lädt zu den Sitzungen des Ehrenaus-schusses ein und leitet diese. Die Sitzung kann als gesonderte Sitzung oder im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung integriert werden. Dies muss jedoch aus der Tagesordnung bereits ersichtlich sein. Wird über ein Mitglied entschieden, welches dem Ehrenausschuss angehört, ist dieses Mitglied für die Dauer des TOP von der Sitzung auszuschließen. Eine schriftliche Abstimmung ist möglich. Der Ehrenausschuss berät und befindet über die Anträge für Ehrungen für Punkt 2.1 – 2.3. Ehrungen unter 2.4 schlägt der Ehrenausschuss der Mitgliederversammlung vor, welche dann über die Ehrungen befindet.
6. Ehrungen Die Ehrungen werden vom 1.Vorstand der Tauchgemeinschaft Manati e.V. vorgenommen; er kann diese Aufgabe delegieren. Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen bei einem dem Wirken des zu Ehrenden entsprechenden Anlass erfolgen.
7. Antragsberechtigung
Anträge auf Ehrungen können jeweils gestellt werden:
– vom den Ehrenvorständen
– von einem Ehrenmitglied
– vom 1.Vorstand
– vom Ehrenausschuss
– dem geschäftsführenden Vorstand bestehend aus 1.Vorstand, 2.Vorstand und dem Vorstand Finanzen der Tauchgemeinschaft Manati e.V.
8. Antragsverfahren
Den Antragstellern wird empfohlen, die zu Ehrenden sorgfältig auszuwählen, damit Ehrungen durch die Tauchgemeinschaft Manati e.V. nicht entwertet werden. Allen Anträgen ist ein formloses Schrei-ben anzulegen, aus dem die zu würdigenden Verdienste des zu Ehrenden klar erkennbar sind. Der Ehrenausschuss tritt bei Bedarf zusammen, um über eingegangene Anträge zu beraten und zu befinden. Anträge auf Ehrungen sind in Anlehnung an die Antragsfrist für Mitgliederversammlungen beim 1.Vorstand einzureichen.
9. Aberkennung der Ehrung
Eine Aberkennung der Ehrung ist möglich, wenn die geehrte Person
– sich grob vereinsschädigend verhält oder
– rechtskräftig aus dem Verein ausgeschlossen wurde.
Für die Aberkennung der Ehrung ist das Organ zuständig, das die Ehrung beschlossen hat. Die Aberkennung der Ehrung ist dem Betroffenen, sowie dem Antragsteller unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
10. Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung am 14.03.2014 in Oberhausen-Rheinhausen in Kraft.
11. Änderungen
Änderungen dieser Ehrenordnung werden auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes oder der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung beschlossen und müssen in der Tagesordnung aufgeführt sein.